Dr. med. Frank Lewe
Internist - Kardiologe
Weseler Str. 44
45721 Haltern am See
Telefon: 02364 108346
Liebe Leserinnen und Leser,
vergangene Woche berichtete ich Ihnen über ganz persönliche Erfahrungen mit dem Teilen von Tabletten. Und - Wie klappt ist es bei Ihnen? Entdecken Sie den Sherlock Holmes in sich und suchen Sie bisweilen mit einer Lupe bewaffnet den Küchenboden nach der versprengten halben Tablette ab, nachdem Sie gerade beim Teilen mit dem Küchenmesser - sehr zum Ärger der Hausfrau - den Küchentisch ruiniert haben? Oder belächeln Sie derlei dilettantisches Machwerk und sind glücklicher Besitzer eines Tablettenschneiders? Nun ganz so schlecht wie sein Ruf ist das gute alte Küchenmesser nicht. So berichtete die Pharmazeutische Zeitung online in einer Ihrer früheren Beiträge, dass selbst in Apotheken käufliche Tablettenschneider nicht immer und zuverlässig jede Tablette teilen. Sind die Bruchstücke erheblich ungleich, dann stimmt auch die Dosierung nicht mehr und das ist immer dann riskant, wenn es auf eine möglichst exakte Wirkstoffmenge ankommt, beispielsweise bei Schilddrüsenhormonen oder bei Medikamenten zur Gerinnungshemmung. Kaum jemand dürfte auf die Idee kommen, harte oder weiche Kapseln teilen zu wollen. Doch welche Hinderungsgründe sollten sich bei gepressten Tabletten ergeben? Nun letztere sind nicht selten mit einem Überzug versehen. Der ist nicht nur zumeist mehr oder minder bunt, nein er erfüllt teilweise wichtige Funktionen, schützt den Wirkstoff vor Licht, Luft (Sauerstoff), Feuchtigkeit oder Austrocknung, teils auch vor dem Einfluss der Magensäure, falls das Medikament erst im Darm freigesetzt werden soll. Dann wieder gibt es Wirkstoffe (z. B. zur Behandlung einer Krebserkrankung), die nach Tablettenteilung über Partikel in der Luft oder über Berührung mit der Haut (Schwangere) gefährlich werden können, z. B. krebserregend, erbgutverändernd oder fruchtschädigend sein können. Manche Arzneimittel (Retardpräparate) setzen verzögert über einen längeren Zeitraum den Wirkstoff im Körper frei. Handelt es sich hier beispielsweise um ein stark wirksames Schmerzmittel, so könnte nach Teilung rasch eine große Menge anfluten und zu einer akut bedrohlichen Überdosierung führen. Wer jetzt meint, er könne dann zumindest gefahrlos jede Tablette mit Bruchrille teilen, der befindet sich leider auf dem Holzweg. Es gibt einzelne Fälle, wo lediglich aus Schmuckgründen scheinbar eine Bruchrille eingeprägt ist. Grundsätzlich gilt: Tabletten dürfen nur dann geteilt werden, wenn der Hersteller dieses ausdrücklich geprüft und erlaubt hat. Derartige Informationen finden sich aber bisweilen nur in speziellen Verzeichnissen für Ärzte und Apotheker und nicht immer auch im Beipackzettel. Wer also auf Nummer sicher gehen will, der lässt sich am besten von seinem Apotheker darüber informieren, ob (und falls ja wie) ein Präparat geteilt werden darf.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie eine Frohe Weihnacht und ein gutes und gesundes Neues Jahr.
Ihr F. Lewe
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